Für Patienten

Informationen für Patienten

Warum ambulant?

Viele Operationen, die bisher im Krankenhaus stationär durchgeführt wurden, kann man heute ambulant durchführen. Ambulant operieren bedeutet, dass Sie wenige Stunden nach erfolgter Operation wieder heimgehen können, um sich in vertrauter Umgebung von dem Eingriff zu erholen.

Der Vorteil einer ambulanten Operation besteht darin, dass Sie vom Arzt ihres Vertrauens operiert werden und er auch  danach Ihr Ansprechpartner bleibt.

Die Zuständigkeit und die Verantwortung liegt für Operation und Anästhesie bei einem Facharzt.

Es treten bei ambulanten Operationen  seltener Thrombosen und Embolien auf, weil Sie sofort nach der Operation wieder mobilisiert werden.

Nicht zu vergessen ist, dass die Infektionsgefahr beim ambulanten Operieren geringer ist, da es die gegen einige Antibiotika resistenten Hospitalkeime im ambulanten OP-Zentrum nicht gibt.

Welche Vorteile bietet Ihnen eine ambulante Operation?

  • Sie erholen sich in den eigenen vier Wänden.
  • Sie bestimmen selbst, wer Sie operieren soll.
  • Sie haben Mitspracherecht bei der Wahl des Operationstermins.
  • Eine Studie der LMU München hat erst kürzlich die hohe Patientenzufriedenheit sowie die hohe Qualität ambulanter Operationen in Deutschland dokumentiert.

Verhalten vor der Operation

Mindestens 6 Stunden vor der Operation nichts mehr essen und trinken!

Klare, alkoholfreie Flüssigkeiten (Tee, Wasser) in kleinen Mengen können Sie bis zwei Stunden vor der Narkose zu sich nehmen. Keine Milch, kein Kaffee.

  • Nehmen Sie Ihre Medikamente (auch regelmäßige Medikation) am Operationstag nur wie von uns verordnet ein.
  • Bitte unterrichten Sie uns unbedingt, falls Sie in den 6 Stunden vor dem Eingriff gegessen oder  wenn Sie in den 2 Stunden vor der Operation etwas getrunken haben. Es dient Ihrer Sicherheit.
  • Bitte informieren Sie uns, wenn seit der Voruntersuchung eine Änderung Ihres Gesundheitszustandes eingetreten ist (z.B. Fieber, Grippe, etc.).

Am Operationstag

Richtiges Verhalten am Tag der Operation

  • Bitte duschen und frische Bekleidung anziehen.
  • Kein Make-up und keinen Nagellack auftragen.
  • Bitte tragen Sie frisch gewaschene, bequeme Kleidung (Jogginghose und T-Shirt).
  • Schmuckgegenstände (Ohrringe, Fingerringe, Piercings) lassen Sie am Besten Zuhause, Zahnprothesen und Hörgeräte bitte in der Umkleidekabine ablegen, Kontaktlinsen bitte herausnehmen.
  • Als Eltern begleiten Sie Ihr Kind selbstverständlich in den Vorbereitungsraum und bleiben solange bei ihm, bis es eingeschlafen ist.

Verhalten nach der Operation

Richtiges Verhalten nach der Operation

  • Nach dem Eingriff kommen Sie/Ihr Kind in den Aufwachraum und werden dort von unserem Fachpersonal in der Aufwachphase betreut.
  • Mutter oder Vater (eine Person) dürfen in der Aufwachphase natürlich bei Ihrem Kind sein und bis zur Entlassung zur Mitbetreuung im Aufwachraum bleiben.
  • Die Entlassung erfolgt (2-4 Stunden nach der Operation) nach Kontrolle durch den Anästhesisten.
  • Für den Heimweg und Zuhause muss eine Betreuungsperson zur Verfügung stehen, da die Anästhesie Nachwirkungen haben kann. Falls dies nicht möglich ist, lehnen wir eine ambulante Anästhesie aus Gründen Ihrer Sicherheit ab! Bitte haben Sie dafür Verständnis.
  • Sie dürfen am gesamten Operationstag keine Maschinen bedienen und nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen (auch nicht als Fußgänger)!
  • Treffen Sie am OP-Tag keine wichtigen Entscheidungen und unterschreiben Sie keine Verträge, Sie gelten an diesem Tag als nicht geschäftsfähig!
  • Flüssigkeits- und Nahrungsaufnahme (zunächst leichte Speisen) kann Zuhause erfolgen. Trinken Sie an diesem Tag keinen Alkohol!
  • Die verordnete Medikation (z.B. Schmerzmittel, eigene Medikation, etc.) nehmen Sie bitte wie gewohnt ein.

Terminvereinbarung

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Informationen zur Terminvereinbarung

Patientensicherheit

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Vollnarkose beim Zahnarzt – Wann bezahlt die Krankenkasse?

eine zahnärztliche Behandlung soll möglichst schmerzfrei verlaufen. Deswegen erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin je nach Eingriff schmerzausschaltende Mittel. In den meisten Fällen ist eine örtliche Betäubung ausreichend, die stets von der Krankenkasse bezahlt wird. Manche Eingriffe werden aber unter Vollnarkose durchgeführt. Sie ist aufwendiger und stellt für den Körper die größere Belastung dar. Von der Krankenkasse wird sie nur in bestimmten Fällen übernommen.

Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse

Die gesetzliche Krankenversicherung trägt die Kosten für eine Vollnarkose nur dann, wenn sie medizinisch notwendig ist, also eine einfachere Form der Schmerzausschaltung nicht möglich ist. Bei folgendem Personenkreis wird die Notwendigkeit anerkannt:

  • Kinder unter 12 Jahren, die nicht mit dem Zahnarzt zusammenarbeiten und deshalb unter örtlicher Betäubung nicht behandelt werden können
  • Patienten, die wegen mangelnder Kooperation bei geistiger Behinderung oder schweren Bewegungsstörungen eine Vollnarkose brauchen
  • Patienten, bei denen aufgrund einer diagnostizierten Zahnbehandlungsphobie eine zeitnah notwendige zahnärztliche Behandlung nicht unter örtlicher Betäubung durchgeführt werden kann – die Diagnose „Zahnbehandlungsphobie“ stellt ausschließlich der Facharzt (z. B. Psychotherapeut oder Psychiater) oder der sonst zur Feststellung der Diagnose berechtigte Arzt (mit einschlägiger Zusatzausbildung)
  • Patienten, bei denen Beruhigungsmittel oder örtliche Betäubungsmittel wegen einer organischen Erkrankung oder Allergie nicht eingesetzt werden dürfen
  • Patienten, denen ein größerer chirurgischer Eingriff bevorsteht, der nicht unter örtlicher Betäubung durchgeführt werden kann

Wenn die Kasse nicht bezahlt

Es gibt Fälle, in denen eine Vollnarkose medizinisch nicht notwendig ist, aber vom Patienten gewünscht wird. Ein typisches Beispiel ist die Entfernung aller vier Weisheitszähne. Die Behandlung kann in der Regel schrittweise in mehreren Sitzungen erfolgen, wobei eine örtliche Betäubung jeweils ausreicht. Wünscht der Patient stattdessen, dass alle vier Zähne in einer Sitzung entfernt werden, kann eine Vollnarkose sinnvoll oder sogar erforderlich sein. Für solche „Wunschnarkosen“ kann die Kasse aber nicht aufkommen. Hier gibt es die Möglichkeit, die Vollnarkose als Privatleistung durchführen zu lassen. Näheres dazu sollten Sie mit Ihrem Zahnarzt / Ihrer Zahnärztin besprechen.

Quelle: KZBV